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Informationen aus dem Posaunenwerk

  • Corona-Info-Brief an die Bläser

    zur 5. Eindämmungsverordnung


    An die Bläserinnen und Bläser unseres Posaunenwerkes

     

    Die Coronapandemie hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Der Alltag wurde dadurch stark eingeschränkt. Auch unserem Auftrag im Posaunenchor können wir nur sehr eingeschränkt nachkommen.

    Ganz herzlich danken möchte ich Euch für die vielen kreativen Ideen, den Kontakt zu den Menschen in den Gruppen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zu halten. Wir sind als Menschen eben sehr auf soziale Beziehungen angewiesen. Aber auch das Musizieren vor den Altenheimen, Krankenhäusern, Turmblasen und das Begleiten von Andachten auf digitalem Weg sind so wichtige und wohltuende Zeichen der Gemeinschaft. Herzlichen Dank dafür.

    Nun starte ich einmal einen Versuch, unsere derzeitige Lage in Anhalt für die Posaunenchöre zu beschreiben.

    Im Moment gibt es viele Studien über die Ansteckungsgefahr durch das Singen und das Spielen von Blechblasinstrumenten. Vom Spielen eines Blechblasinstrumentes soll demnach eine gar nicht so große Gefahr der Infektion ausgehen, da es sich um eine stehende Welle handelt. Wir können ja nicht einmal eine Kerze zum Flackern bringen. Beim Buzzen und dem Spielen auf dem Mundstück gelten wieder andere Gesetze. Das Kondenswasser soll aber, im Falle einer Infektion, hochinfektiös sein. Belastbare Erkenntnisse stehen meiner Meinung noch nicht zur Verfügung.

    In der Rundverfügung zur 5. Eindämmungsverordnung zeigt uns unsere Landeskirche, dass wir für unser Tun und Handeln in den Gemeinden selbst verantwortlich sind und dafür auch die Konsequenzen tragen.

    In 1. Gottesdienst heißt es:

    „Da das Covid‐19‐Virus gerade auch durch die Atemluft übertragen wird, ist sowohl das Singen als auch das Musizieren mit Blasinstrumenten immer wieder angefragt worden. Hier gilt in besonderer Weise die Verantwortungsbereitschaft der Gemeinden. Sofern die Hygienestandards gewährleistet werden können, spricht nichts gegen Gesang und Musik in den Gottesdiensten.“

    Unter 2. Veranstaltungen/Konzerte/Gemeindegruppen/Sitzungen heißt es weiter:

    „Wie oben erwähnt, kann theoretisch jede Art von Gemeindeveranstaltung, sofern sie dem kirchlichen Auftrag dient, grundsätzlich stattfinden. Alles wird jedoch begrenzt durch die Regel 10m² pro Person und 2 Meter Abstand. In entsprechend großen Räumen und unter der Beachtung der in dem Schutzkonzept aufgeführten Details können daher auch dienstliche Sitzungen und andere kirchliche Formate stattfinden. Chorisches Singen in ganz kleiner Besetzung wird gewiss in großen Räumen denkbar sein; in der gewohnten Weise ist das schwer vorstellbar. Gleiches gilt für Bläsermusik, wo besonders auf hinreichenden Abstand geachtet werden muss.“

    Was bedeutet das nun für unsere Arbeit in den Posaunenchören?

    Grundsätzlich darf wieder in Gottesdiensten gespielt werden. Ja sogar Proben sollen unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln wieder möglich sein.

    - ein Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten

    - rechnerisch steht für jeden Teilnehmer eine Grundfläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung

    - Türen und Fenster sollen geöffnet bleiben -  Durchlüftung

    - der Kontakt mit Türklinken ist zu vermeiden

    - Teilnehmerlisten sind einen Monat nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren


    Für mich stellen sich daraus folgende Fragen:

    Die übergeordnete 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2020 verbietet

    im §4 Absatz 6 an den Musikschulen den Gesangsunterricht und das Unterrichten von Blasinstrumenten.

    Welches Bild entsteht in der Gesellschaft, wenn der Unterricht an den Musikschulen untersagt, aber in den Kirchengemeinden gestattet ist? Eine schlüssige Begründung kann ich leider nicht geben.


    In dem gemeinsam verantworteten Schutzkonzept der Kirchen in Sachsen-Anhalt steht unter Punkt 8 Perspektiven: „Wenn es die konkrete Situation in Sachsen-Anhalt zulässt, sind zur Lockerung des vorstehenden Schutzkonzeptes folgende Maßnahmen sinnvoll und angebracht: b) Wiedereinführung des üblichen Gemeindegesangs und –gebets; in einem späteren Schritt die Zulassung von Chor- und (Blas-) Orchestern.“ Demnach ist das Spielen von Blasinstrumenten perspektivisch möglich, aber noch nicht gestattet.

    Was passiert mit dem Kondenswasser? Muss jeder Bläser sein Kondenswasser entsorgen und muss die Kirche anschließend desinfiziert werden?

    Sicher stellen sich in der jetzigen Situation noch viele Fragen.

    Viele Landeskirchen haben unterschiedliche Regelungen getroffen.

    EKM: Rundverfügung der EKM Nr.2-2020 vom 4.5.2020.

    3.9. Gemeindegesang/Kirchenmusik

       „Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb ist darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf weiteres verzichten. Die Kirchenmusik wird auf angemessene Weise durch den Kantor/die Kantorin praktiziert (z. B. musikalische Andachten).“

    4.2. Kirchenmusik

    „Chor-, Posaunenchor- und Flötenkreisproben müssen vorerst unterbleiben. Zur Wiederaufnahme der Probentätigkeit wird die Orientierung an den Regelungen der Länder für Musikschulen empfohlen.“

    Pfalz: Chöre und Orchester sind im Gottesdienst Verboten. "Chor- und Instrumentalmusik darf nur in kleinen Ensembles erklingen, der Mindestabstand zwischen den ausführenden Musikern bzw. Musikerinnen muss 4 m betragen (nebeneinander sowie vor- und hintereinander)." Gesangsunterricht ist untersagt, Unterricht am Blechblasinstrument unter Einhaltung strenger Bestimmungen dagegen gestattet.

    In vielen Landeskirchen sind Posaunenchorproben untersagt. Spielen nur im Freien unter strengen Auflagen und nur mit Genehmigung des Ordnungsamtes möglich.

    Meine ganz persönlichen, wahrlich nicht wissenschaftlichen Empfehlungen zum jetzigen Zeitpunkt wären:

    - die Wiederaufnahme der Probentätigkeit sollte sich an den Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt für

      Musikschulen orientieren

    - die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Risikogruppen ist so gering wie möglich zu halten

    - Gottesdienstbegleitung in Räumen nur mit sehr kleinen Gruppen, mit möglichst großem Sicherheitsabstand

    - Gottesdienstbegleitung im Freien mit Sicherheitsabstand und mit Genehmigung der örtlichen Behörden


    In diesem großen Spannungsfeld stehen wir im Moment.

    Wir haben die Möglichkeit bekommen, Gottesdienste zu feiern, diese musikalisch zu begleiten und sogar unsere Proben unter strengen Hygieneregeln wiederaufzunehmen. Dies bedeutet aber auch eine sehr große Verantwortung für unsere Entscheidungen. Hier sollte immer die Gesundheit der uns anvertrauten Menschen an erster Stelle stehen.


    Hier möchte ich noch einmal auf die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden und besonders der Gemeinde-kirchenräte hinweisen.

    Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, dann werde ich euch sofort darüber informieren.

    Bitte bleibt behütet, auf dass wir uns bald wieder hören und sehen können.

     

    Mit freundlichen Grüßen,

    Euer Steffen

    Wertlau, den 09.05.2020

     

     

  • 5. Eindämmungverordnung Sachsen-Anhalt

    Rundverfügung der Landeskirche

    Schutzkonzept der Kirchen Sachsen-Anhalt

    Anwesenheitsliste Proben

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