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Informationen aus dem Posaunenwerk

  • Coronaupdate VIII

    zur 13. Eindämmungsverordnung
    An die Bläserinnen und Bläser unseres Posaunenwerkes Für das Posaunenwerk wollen wir uns mit unseren Empfehlungen an den Regeln für die Musikschulen in unserem Bundesland orientieren. Seit Anfang April 2021 darf in den Musikschulen des Landes Sachsen-Anhalt Unterricht für Blasinstrumente wieder in Präsenz stattfinden.
    Mit dem Inkrafttreten der 13. Eindämmungsverordnung vom 21. Mai 2021, ist nun auch wieder Gruppenunterricht für Blasinstrumente an den Musikschulen erlaubt. Somit ist die Wiederaufnahme der Probenarbeit auch für uns wieder möglich - natürlich nur unter Einhaltung der aktuellen Abstands- und Hygienebestimmungen.

    Abstands- und Hygienebestimmungen, die wir auch schon aus dem vergangenen Jahr kennen:
    - Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Bläser*innen einhalten (wenn möglich mehr, vor allem nach vorne bzw. in die Ausblasrichtung)
    - möglichst in großen Räumen proben - zum Beispiel Verlegung in die Kirche
    - Türen und Fenster sollen geöffnet bleiben – Durchlüftung
    - bis zum Sitzplatz Mund-Nasen-Schutz tragen
    - eigener Notenständer und eigene Noten für jede/n Bläser*in
    - eigenes Tuch oder Ähnliches zur Aufnahme des Kondenswassers aus dem Instrument für jede/n Bläser*in, das Tuch sollte nach der Probe entsorgt oder gewaschen werden
    - es sollten Mittel zur Handdesinfektion am Eingang zur Verfügung gestellt werden und / oder sorgfältiges Händewaschen vor und nach der Probe
    - Personen mit Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- /Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) dürfen die Proben auf keinen Fall besuchen
    - Teilnehmerlisten führen (inkl. Kontaktdaten, Aufbewahrung für 4 Wochen)

    Wenn es möglich ist, sollten Posaunenchorproben im Freien stattfinden. Für Proben in Innenräumen kann ein wöchentlicher Schnelltest für alle Mitglieder in Erwägung gezogen und so für etwas mehr Sicherheit sorgt werden. Diese Tests werden an vielen Stellen (Impfzentren, Apotheken u.a.) kostenfrei angeboten.
    Bitte sprecht die Wiederaufnahme der Probenarbeit auf jeden Fall mit dem zuständigen Gemeindekirchenrat ab. Dieser muss erst eine Zustimmung geben.
    Bei Jungbläsergruppen empfehle ich dringend, den persönlichen Kontakt zu den Eltern zu suchen und die Situation zu besprechen. Hier ist eine größtmögliche Transparenz nötig.
    So hoffe ich, dass unsere Probenarbeit in den Chören wieder anlaufen kann und wir die Gemeinschaft in den Chören endlich wieder erleben dürfen. Diese Gemeinschaft in den Posaunenchören ist vielerorts ein großer und aktiver Bestandteil des Gemeindelebens. Euch einen gesegneten Dienst.

    Bleibt gesund und behütet, Euer Steffen
  • 13. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

    12. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

    11. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

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